E-Nummern

Die E-Nummern bezeichnen sogenannte Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wobei E für "edible", also "essbar" steht.

Sie sind zwar von Amts wegen ungiftig, aber nicht immer unbedenklich. Der Konservierungsstoff E 232 beispielsweise fördert im Tierversuch Blasenkrebs, der Farbstoff E 102 kann Allergien auslösen, das Antioxidans E 310 führte bei Säuglingen zu lebensbedrohlicher Blausucht.

Trotz dieser beunruhigenden Beispiele sind die meisten Zusatzstoffe für den Menschen aber ebenso unbedenklich wie überflüssig. Denn für eine gesunde Ernährung braucht es weder Brötchen mit DAWE-Estern (E 472e) oder Lightmargarine mit Stabilisatoren, noch Konfitüren mit naturidentischen Aromen oder Limos mit Süssstoff.

Die Deklaration

Die Deklaration von Zusatzstoffen ist nach wie vor unbefriedigend. Zuviele Sonderregelungen und Gesetzeslücken ermöglichen es dem Hersteller oder Anbieter, dem Kunden die tatsächliche Beschaffenheit der Ware zu verschweigen. Mit Hilfe der Liste der Zusatzstoffe (E-Nummern-Liste) können somit nur die Stoffe bewertet werden, die auf dem Etikett verraten werden

Die gravierendsten Lücken

Unverpackte Ware ist weitgehend von der Deklaration freigestellt. Damit entfällt für das breite Sortiment von Bäcker und Metzger die übliche Zutatenliste. Für kaum eine Produktgruppe steht jedoch eine derartige Zahl von chemischen und biotechnologischen Zusätzen zur Verfügung wie für Brot und Backwaren. In Kantinen und Restaurants muss die Mehrzahl der in Speisen enthaltenen Zusatzstoffe ebenfalls nicht gekennzeichnet werden.

Enzyme, die in aller Regel aus Schimmelpilzen oder Bakterien stammen und gerade für Allergiker ein potentielles Risiko darstellen, fehlen gewöhnlich auf der Zutatenliste. Denn nach Meinung der Hersteller werden sie beim Erhitzen inaktiv. Allerdings gibt es seit vielen Jahren hitzestabile Enzyme.

Zusatzstoffe

Zusatzstoffe, die im fertigen Produkt zwar vorhanden sind, aber keine sogenannte technologische Funktion mehr ausüben, müssen laut Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung (§ 5 Abs. 2 Nr. 2) nicht deklariert werden.

Zum Beispiel Joghurt:
Wenn dessen Fruchtzubereitung mit Konservierungsmitteln haltbar gemacht wurde, kann der Deckel die Aufschrift "ohne Zusatz von Konservierungsstoffen" tragen. Denn die Dosis reicht zwar aus, die Früchte zu konservieren, nicht aber für den ganzen Joghurt.

Zum Beispiel Wurst:
Damit Brühwürste, die aus gefrorenem Fleisch hergestellt werden, Festigkeit erlangen, gibt man sogenannte Citrate, Lactate und Tartrate zum Brät. Nach dem Brühen ist das Eiweiss fest und das Wasser gebunden. Die Stoffe haben ihre Funktion erfüllt, eine Kennzeichnung entfällt damit.

Funktionale Additive

Aufgrund der Kritik an den Zusatzstoffen werden diese zunehmend durch sogenannte funktionale Additive ersetzt. Das sind Spezialprodukte, die beispielsweise aus Milch-, Soja- oder Weizeneiweiss hergestellt werden. Auch wenn ihre Wirkung denen eines Zusatzstoffs entspricht, sind sie für den Kunden nicht mehr als solche erkennbar. Machen sie weniger als ein Viertel in der jeweiligen Zutat aus, kann eine Deklaration unterbleiben. Ansonsten erscheinen sie auf den Etiketten als gewöhnliches "Milcheiweiss" oder "Sojaprodukt".

Links und Buch-Tipps

Die komplette E-Nummer-Liste sowie weitere Verbraucherinformationen und Hintergründe zum Thema E-Nummern findest Du unter folgenden Links:

  • das ist drin... die E-Nummern
  • 64-seitige Ratgeber von Heinz Knieriemen (CHF 12.- inkl. Versandkosten). Erhältlich unter:
    K-Tipp, "E-Nummern", Postfach 431, 8024 Zürich